Wasserversorgung

Wissenswertes zur Wasserversorgung

Wasserversorgung ist Pflicht
Die Gemeinden in Bayern sind in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten (Art. 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Die Gemeinde kommt dieser Verpflichtung in vollem Umfang nach. Der Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung beträgt im Markt Windorf  85 %.
 
 
Hervorragende Wasserqualität
Durch den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung kann die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser sichergestellt werden.                        Das Wasser für Windorf liefert der Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald aus der Trinkwassertalsperre in Frauenau.
Die Gesamthärte des von dort bezogenen Trinkwassers beträgt 4,6° dH, der Härtebereich ist weich.                                                                                                      Weitere Trinkwasserparameter finden Sie Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald.
 
 
Kosten der Wasserversorgung
Die bisher für das Wasserversorgungsnetz getätigten Investitionen des Marktes Windorf belaufen sich auf etwa 4,3 Mio €. Im Betrieb entstehen jährliche Kosten von ca. 350.000 €. Die Investitionen in die Wasserversorgungsanlage werden unter anderem über Herstellungsbeiträge (nach der Grundstücks- und der Geschossfläche) finanziert; zur Deckung der laufenden Betriebskosten werden Gebühren (Grund- und Verbrauchsgebühren) erhoben.
Die Herstellungsbeiträge und Gebühren sind der Wasserabgabesatzung  zu entnehmen.
 
 
Anschluss- und Benutzungszwang
Durch die Herstellungsbeiträge und Gebühren werden die Eigentümer der an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücke an den                        Investitions- und Unterhaltskosten für die Anlage beteiligt. Das kann nur dann gerecht sein, wenn alle mitmachen (Solidargemeinschaft).
Darum, und um die Verwendung einwandfreien Trinkwassers sicherzustellen, besteht im Markt Windorf Anschluss- und Benutzungszwang (§ 5 der Wasser-abgabesatzung des Marktes Windorf). Anschlusszwang bedeutet, dass alle von der Wasserversorgungsleitung erschlossenen Grundstücke an diese                            angeschlossen werden müssen.
Der Benutzungszwang besagt, dass auf Grundstücken, die an die Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen sind, der gesamte Wasserbedarf                              ausschließlich aus dieser Einrichtung gedeckt werden muss. Vom Benutzungszwang ausgenommen sind lediglich
1.      die Gartenbewässerung
2.      der Wasserverbrauch für landwirtschaftliche Betriebszwecke (insbesondere Viehtränke und technische Zwecke), und
3.      die Toilettenspülung.
Nur für diese Zwecke darf (weiterhin) das Wasser aus dem eigenen Brunnen oder der Regenwasserzisterne verwendet werden.
 
 
Kein Zusammenschluss mit dem Eigenwasser
Nach § 17 der Trinkwasserverordnung ist ein Verbinden der Leitungsnetze des Trinkwassers aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und der
Eigenversorgungsanlage (z.B. Hausbrunnen) unbedingt zu unterlassen. Es besteht die Gefahr, dass evtl. verkeimtes Wasser aus der Eigenversorgungs-
anlage in die öffentliche Wasserversorgungsanlage gelangen kann und dadurch empfindliche gesundheitliche wie finanzielle Schäden entstehen.
Auch Rückschlagventile bieten keinen ausreichenden Schutz. Die beiden Systeme sind strikt getrennt zu halten. Ein Verstoß ist zudem Bußgeldbewährt.
 
 
Regenwassernutzung
Die Nutzung von Niederschlagswasser z.B. mittels einer Zisterne ist zulässig für Zwecke der Gartenbewässerung, zur Toilettenspülung und für landwirtschaft-
liche Betriebszwecke. Eine solche Nutzung ist dem Markt Windorf unbedingt anzuzeigen.
 
Durchschnittlicher Wasserverbrauch pro Person
Der durchschnittliche Wasserverbrauch im Markt Windorf liegt bei etwa 40 m³ pro Person und Jahr.
Davon entfallen fast 13 m³ auf die Körperpflege, jeweils gut 9 m³ auf das Wäschewaschen und die Toilettenspülung, etwa 4,5 m³ auf die Geschirreinigung,
knapp 2 m³ werden zum Kochen und Trinken verwendet und weitere 3 m³ für sonstige Zwecke.
 
Wasserverbrauch kontrollieren
Der Wasserverbrauch im Haushalt sollte vom Grundstückseigentümer selbst jeden Monat kontrolliert werden. Wer dagegen nur auf die Jahresabrechnung
wartet, könnte eine böse Überraschung erleben. So kann z.B. ein defektes Sicherheitsventil am Warmwasserspeicher einen Mehrverbrauch verursachen,
wodurch möglicherweise mehrere Monate lang unbemerkt Wasser in die Abwasserleitung strömt. Auch eine defekte Toilettenspülung oder ein tropfender
Wasserhahn können empfindlich hohe Gebührennachzahlungen verursachen.
Solche Schäden lassen sich durch regelmäßiges Ablesen des Wasserzählers feststellen und dann frühzeitig beheben.
Eine Öffnung im Leitungsnetz von nur einem Millimeter verursacht bei einem Wasserdruck von 4 bar einen Wasserverlust von 0,86 l pro Minute,
1.243 l pro Tag und 447.540 l pro Jahr!
Sorgen Sie bitte auch dafür, dass der Wasserzähler leicht zugänglich ist. So können die jährliche Ablesung und der turnusmäßige Austausch des Zählers
problemlos erfolgen.
 
 
Markt Windorf
Abgabenrecht

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