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Grundsteuerreform – die neue Grundsteuer in Bayern

Grundsteuerreform – die neue Grundsteuer in Bayern

Jeder Grundstückseigentümer war aufgefordert, eine Erklärung zum Grundeigentum abzugeben. Diese neuen Bewertungen werden vom Finanzamt festgesetzt und dann der Gemeinde mitgeteilt. Die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde erfolgt mit einem Grundsteuerbescheid. Seit dem Jahr 1997 (also seit 27 Jahren) ist der Hebesatz für die Grundsteuer bei 350 %.

Beispielrechnung:

Grundsteuermessbetrag (festgesetzt durch das Finanzamt)                    30  €

Hebesatz der Gemeinde                                                                                350 %        

Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde = Zahlbetrag an die Gemeinde

Rechnung:

30 €   x   350 %      =      105 €  (zu zahlende Grundsteuer an die Gemeinde)

 

Die neuen Grundsteuermessbescheide, festgesetzt durch das Finanzamt, werden nach und nach an die Grundstückseigentümer und an die Gemeinde übermittelt. Diese gelten ab dem 01.01.2025. Wenn alle Grundstücksmessbescheide vom Finanzamt vorliegen, kann durch den Marktgemeinderat über den neuen Hebesatz zum 01.01.2025 beraten und entschieden werden. Dann sind durch die Verwaltung neue Grundsteuerbescheide (rd. 2.000 Bescheide) zu erstellen und den Eigentümern zuzustellen.

 

!! Bitte und wichtiger Hinweis an Eigentümer !!

Überprüfen Sie die Festsetzungen im Grundsteuermessbescheid bzw. setzen Sie sich mit dem Inhalt der Festsetzungen im Grundsteuermessbescheid, erstellt durch das Finanzamt, auseinander, da diese Bescheide die Grundlagenbescheide für die Grundsteuerbescheide der Gemeinde sind.

 Auf diese Inhalte hat die Gemeinde keinen Einfluss!

Lediglich der Hebesatz wird durch die Gemeinde beschlossen und festgesetzt.