Geschichte

Mit Bescheid der Regierung von Niederbayern vom 01. Okt. 1974 – Nr. 230-407/5-23 – wurden die Gemeinden Rathsmannsdorf und Otterskirchen mit Wirkung vom 01. Jan. 1975 in den Markt Windorf eingegliedert. Zum gleichen Zeitpunkt wurde der Markt Windorf Gesamtrechtsnachfolger der eingegliederten Gemeinden. Die Amtszeit der Gemeinderäte der Gemeinden Otterskirchen und Rathsmannsdorf endete am 31. Dez. 1974. Die ersten Bürgermeister der eingegliederten Gemeinden schieden ebenfalls zum selben Zeitpunkt aus ihren Ämtern aus. Als Zeitpunkt für die Neuwahl des Marktgemeinderates und des 1. Bürgermeisters des Marktes Windorf wurde der 16. Febr. 1975 bestimmt. Bis zur Neuwahl des 1. Bürgermeisters der Großgemeinde blieb der 1. Bürgermeister des Marktes Windorf, Josef Buchner, im Amt.

Die Regierung von Niederbayern verfügte außerdem, daß mit Wirkung vom

  1. Jan. 1975 das Ortsrecht (Satzungen und Gemeindeverordnungen) der Gemeinden Rathsmannsdorf und Otterskirchen beschränkt auf den bisherigen Geltungsbereich bis längstens 31. Dez. 1977 weiter gelten. Das Ortsrecht der alten Gemeinde Windorf bleibt unbefristet in Kraft. Des weiteren bleiben bestehende Bebauungspläne unbefristet in Kraft. Die Flächennutzungspläne des Marktes Windorf und der Gemeinde Rathsmannsdorf gelten weiter. Die Gemeinde Otterskirchen verfügte über keinen Flächennutzungsplan. Der neugebildete Markt hat die vorhandenen Flächennutzungspläne bis 31.12.1977 auf- einander abzustimmen und gleichzeitig das Gebiet der Gemeinde Otterskirchen in die Planung mit einzubeziehen.

Die zwischen den Gemeinden Otterskirchen und Rathsmannsdorf einerseits und dem Markt Windorf andererseits getroffenen Eingliederungsvereinbarungen sind für den Markt Windorf im Rahmen der Beschlüsse der Gemeinderäte von Otterskirchen und Rathsmannsdorf vom 19.07.1974 und des Marktgemeinderates Windorf vom 26.07.1974 verbindlich. Die Gemeinderatsbeschlüsse vom 19. und 26.07.1974 sind insbesondere auch im Hinblick auf eine eventuelle Umgliederung des Gemeindeteils Gaishofen in die Stadt Passau für den Marktgemeinderat Windorf verbindlich.

Die Gemeindenamen Otterskirchen und Rathsmannsdorf gelten als Gemeinde-teilnamen des Marktes Windorf weiter. Die Namen der übrigen Gemeindeteile der eingegliederten Gemeinden bleiben unberührt. Die Bestandsänderungen haben keine Änderung der Gemarkungen Otterskirchen und Rathsmannsdorf zur Folge.

In der Begründung führt die Regierung von Niederbayern aus, daß die Gemeinden Otterskirchen und Rathsmannsdorf die Bestandsänderungen beantragt haben. In einer geheimen Abstimmung entschied sich die Mehrheit der abstimmenden Bürger für eine Eingliederung in den Markt Windorf. Im Abstimmungsbezirk II der Gemeinde Otterskirchen (Gemeindeteile Gaishofen, Kiesling und Klinghof) hat sich die Mehrheit der Bürger für eine Eingliederung in die Stadt Passau ausgesprochen. Der aufnehmende Markt Windorf ist mit den Eingliederungen einverstanden. Neben diesen materiellrechtlichen Voraussetzungen liegen auch die fachlichen Voraussetzungen für die Bestandsänderungen im Sinne der Richtlinien vom 10.08.1971 (Ministerialamtsblatt Seite 845) vor. Für die Eingliederung sprechen auch Gründe des öffentlichen Wohles. Die Bestandsänderungen verbessern die Leistungs- und Verwaltungskraft des Marktes Windorf; sie sind Teil einer allgemeinen kommunalen Gebietsreform auf freiwilliger Grundlage. Eine eventuelle Umgliederung von Gemeindeteilen (Gaishofen, Kiesling, Klinghof) der Gemeinde Otterskirchen in die Stadt Passau wird einem späteren Verfahren vorbehalten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf den Gemeindeteil Irring (Gemeinde Tiefenbach) gegeben sind. Auf das diesbezügliche Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 07.08.1974, Nr. 230 – 4071/71-6, an die Stadt Passau wird hingewiesen. Unterzeichnet ist die Entscheidung der Regierung von Niederbayern von Herrn Regierungspräsidenten Riederer.

Zum Stichtag 31.12.1974 hatte der Markt Windorf 1.234 Einwohner (darunter 588 männliche), die Gemeinde Otterskirchen 1.459 Einwohner) darunter 719 männliche) und die Gemeinde Rathsmannsdorf 1.157 Einwohner (darunter 562 männliche). Nach der Eingliederung der Gemeinden Otterskirchen und Rathsmannsdorf am 01. Jan. 1975 hatte der Markt Windorf demnach 3.850 Einwohner.

Zum selben Zeitpunkt wurde der Standesamtsbezirk Windorf den neuen Ge-meindegrenzen angepaßt. Das Gebiet des Marktes Windorf und der Standes-amtsbezirk Windorf sind damit deckungsgleich.

Die Gebietsreform mit der ehemaligen Gemeinde Albersdorf wurde am 01.05.1978 vollzogen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Gemeinde Albersdorf aufgelöst und die Gemeindeteile Anger, Berg, Bertholling, Doblmühle, Edhäusl, Erlhof, Frauendorf, Haseneck, Naßkamping, Oberhart, Oberreit, Punzing, Schwarzhöring, Söldenham, Solla, Stelza und Wimberg in den Markt Windorf eingegliedert.

Zum selben Zeitpunkt wurden die Gemeindeteile Niederham und Wiesing und am 01.01.1981 der Gemeindeteil Klingermühle in die Gemeinde Aicha v. Wald umgemeindet.

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