Information zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025:
WICHTIGER HINWEIS: Die Stimmzettel zur Bundestagswahl wurden an die Gemeinden ausgeliefert. Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann ab SOFORT erfolgen!
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch online möglich.
Sie können diese über unsere Homepage im Rathaus Service Portal unter der Kategorie Wahlen
bis zum 16.02.2025 beantragen.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin:
https://www.bundeswahlleiterin.de
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Hier finden Sie den Muster-Stimmzettel für den Wahlkreis 228 Passau:
https://www.landkreis-passau.de/media/14324/083-btw-stimmzettel-mit-aufdruck-muster.pdf
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Nachfolgend finden Sie die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl: Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnis
sowie die Wahlbekanntmachung: Wahlbekanntmachung
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In den letzten Jahren hat die Integrität demokratischer Prozesse weltweit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere die Bundestagswahl steht im Fokus von Diskussionen über Manipulation, Desinformationskampagnen und hybride Bedrohungslagen. Diese Dokumentensammlung der Bundesregierung bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Facetten dieser Herausforderungen:
Informationen zur Grundsteuer 2025
1. Hebesatzsatzung vom 27.11.2024
2. Grundsteuerbescheide für 2025
Ab Januar 2025 werden vom Markt Windorf die Grundsteuerbescheide für 2025 versandt.
Grundlage hierfür sind die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes.
Sollte Ihnen jetzt erst auffallen, dass Ihres Erachtens ein Fehler beim Grundlagenbescheid des Finanzamtes vorliegt, müssen Sie den hierfür ggf. erforderlichen Änderungsantrag an das für Sie zuständige Finanzamt richten. Etwaige notwendige Änderungen können nur beim Finanzamt beantragt werden.
Den Änderungsantrag finden Sie unter https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Grundsteuer/BayGrSt_5_Grundsteueraenderungsanzeige.pdf.
Die dazugehörige Anleitung für den Änderungsantrag finden Sie unter BayGrSt_5_Anleitung.pdf
Solange der Grundsteuermessbescheid nicht geändert wird, muss dieser zwingend vom Markt Windorf angewandt und umgesetzt werden. Die Zahlungspflicht für die Grundsteuer besteht weiterhin fort und wird auch durch den Einspruch beim Finanzamt nicht gehemmt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Erst wenn ein neuer Grundlagenbescheid vom Finanzamt erlassen wurde, kann der Markt Windorf den Grundsteuerbescheid korrigieren.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid des Marktes Windorf führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.