Die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstückes in Bayern wurden am 30. März 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.grundsteuer.bayern.de