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    Markt Windorf

    im Herzen des Landkreises Passau

Informationen zur Grundsteuer 2025

  1. Hebesatzsatzung vom 27.11.2024
  2. Grundsteuerbescheide für 2025

Ab Januar 2025 werden vom Markt Windorf die  Grundsteuerbescheide für 2025 versandt.

Grundlage hierfür sind die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes.

Sollte Ihnen jetzt erst auffallen, dass Ihres Erachtens ein Fehler beim Grundlagenbescheid des Finanzamtes vorliegt, müssen Sie den hierfür ggf. erforderlichen Änderungsantrag an das für Sie zuständige Finanzamt richten. Etwaige notwendige Änderungen können nur beim Finanzamt beantragt werden.

Den Änderungsantrag finden Sie unter https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Grundsteuer/BayGrSt_5_Grundsteueraenderungsanzeige.pdf.

Die dazugehörige Anleitung für den Änderungsantrag finden Sie unter BayGrSt_5_Anleitung.pdf

Solange der Grundsteuermessbescheid nicht geändert wird, muss dieser zwingend vom Markt Windorf  angewandt und umgesetzt werden. Die Zahlungspflicht für die Grundsteuer besteht weiterhin fort und wird auch durch den Einspruch beim Finanzamt nicht gehemmt.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Erst wenn ein neuer Grundlagenbescheid vom Finanzamt erlassen wurde, kann der Markt  Windorf  den Grundsteuerbescheid korrigieren.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid des Marktes Windorf  führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird.